Infoblatt: Jugendschutz durch Erziehungsbeauftragen
Liebe Eltern,
gemäß dem aktuellen Jugendschutzgesetz gibt es die Möglichkeit für die Begleitung eines Kindes/ Jugendlichen auf Veranstaltungen eine „Erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. In Begleitung dieser
Person, die von den Eltern ausdrücklich beauftragt werden muss, sind u.a. gestattet:
der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren der Besuch von Gaststätten durch Kinder bzw. Jugendliche außerhalb der
gesetzlichen Zeitgrenzen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss der Narrenverein Zwiefaltendorf e.V. generell für die Teilnahme an Umzügen bei unter 18-jährigen diese schriftliche Erziehungsbeauftragung verlangen.
Es ist bei unseren Ausfahrten ausschließlich das Formular des NV Zwiefaltendorf zu verwenden. Das Formular ist auf unserer Homepage www.bachbahner.de zu finden.
Eine Erziehungsbeauftragung kann nicht auf den Narrenverein Zwiefaltendorf e.V. übertragen werden.
Diese schriftliche und unterschriebene Erziehungsbeauftragung muss vor der Abfahrt bei der Vorstandschaft unaufgefordert abgegeben werden.
Es muss beim Erteilen des Erziehungsauftrages bedacht werden, dass
der/ die Erziehungsbeauftragte volljährig sein muss! Er/ Sie muss sich gegenüber anderen ausweisen können. Er/ Sie muss reif genug und in der Lage sein, dem Kind/ Jugendlichen in jeder Situation
verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
Prinzipiell gilt: Der/ Die Erziehungsbeauftragte (nicht der Narrenverein Zwiefaltendorf e.V.) übernimmt auch in rechtlicher Hinsicht die Verantwortung für Ihr Kind, z.B. Aufsichtspflicht.
Überzeugen Sie sich, on der/ die Erziehungsbeauftragte dieser Aufgabe gewachsen ist.
Stellen Sie beim Besuch abendlicher Veranstaltungen die Heimfahrt Ihres Kindes sicher (die Aufsichtspflicht endet erst bei Rückkehr in die elterliche Wohnung)! Stellen Sie sicher, dass der/ die
Erziehungsbeauftragte während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Alkohol oder anderen Drogen steht! Stellen Sie sicher, dass der/ die Erziehungsbeauftragte über die Regelungen des
Jugendschutzgesetzes Bescheid weiß (z.B. kein Alkoholkonsum unter 16 Jahren, Rauchverbot unter 18 Jahren, bis 18 Jahre dürfen keine branntweinhaltigen Getränke (z.B. Rum oder Wodka, auch keine
branntweinhaltigen Mixgetränke) konsumiert werden).
Das Ausfüllen der Erziehungsbeauftragung wird uns als Verein, der Polizei und auch anderen Veranstaltern beweisen, dass Sie als Eltern mit der Anwesenheit Ihres Kindes einverstanden sind.
Bitte beachten: Der/ Die Erziehungsbeauftragte muss eine Kopie oder Zweitschrift der Erziehungsbeauftragung ständig bei sich tragen und sich ausweisen können. Das Original muss vor der Abfahrt bei
der Vorstandschaft abgegeben werden.
Ihr Narrenverein Zwiefaltendorf e.V.